Ziel einer Wohnungsvermietung sollte es stets sein, einen angemessenen Preis zu erzielen und zufriedene Mieter zu haben, die möglichst langjährig und ohne Mietstreitigkeiten dort leben. Immer häufiger sind in Altbauten feuchte Kellerräume Grund für Auseinandersetzungen.
Die Gerichtsurteile der vergangenen Jahre zeigen kein einheitliches Bild: Sowohl Urteile zugunsten des Mieters als auch Urteile zugunsten des Vermieters wurden getroffen, wobei die Rechtsprechung zugunsten des Mieters überwiegt.
Auf die Besitzer vieler Altbauten aus der Nachkriegszeit sind in den vergangenen Jahren hohe Sanierungskosten zugekommen. Die Heizungsanlage ist in die Jahre gekommen und musste erneuert werden, die steigenden Energiekosten haben den Einbau neuer energiesparender Fenster notwendig gemacht. Die effektivere Energienutzung durch diese Sanierungsmaßnahmen kommt den Mietern zugute und möglicherweise konnten die Wohnungen durch die Renovierungen auch höhere Mietpreise erzielen. Doch die "Problemzone Keller" bleibt. Mieter in Altbauten können nicht immer erwarten, dass der zur Verfügung stehende Kellerraum trocken ist. Davon zeugt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2014. Doch eine gerichtliche Auseinandersetzung kann auch anders ausgehen, wie dieses Urteil aus Berlin zeigt. Vermieter, die ihre Wohnungen hochwertig sanieren, um sie anspruchsvollen Mietern anbieten zu können, sind darum gut beraten, auch eine Kellersanierung durchzuführen. Man kann den Keller trockenlegen, ohne das Mauerwerk von Außen abdichten zu müssen.
Mit einer nachträglichen Innenabdichtung können alte feuchte Kellerräume effektiv und nachhaltig für die hochwertige Nutzung saniert werden. Mieter lagern in Kellerräumen Nahrungsmittel, Kleidung und eventuell auch nicht genutztes Mobiliar. Alle diese Güter sind feuchtigkeitsgefährdet. Wenn Ihr feuchter Keller keine ausgeprägte Schimmelbildung an den Wänden zeigt, kann es sein, dass die Mieter erst dann von der Feuchtigkeit bekommen, wenn sie bereits Feuchteschäden an eingelagerten Waren entdecken. Aus einem zufriedenen wird so schnell ein ärgerlicher Mieter. Im Normalfall wird er fordern, dass Sie den Keller trockenlegen.
Auch wenn der Ausgang einer folgenden juristischen Auseinandersetzung offen ist, raubt diese Zeit und bindet finanzielle Mittel. Besser angelegt sind diese in einer nachhaltigen Sanierung. Nicht sinvoll ist dabei, vorhandenen Schimmelpilzbefall nur oberflächlich zu entfernen. Wer fehlerhaft sanieren lässt, zahlt doppelt.
Die innotech GmbH ist ein hochspezialisiertes Unternehmen, dessen Sachverständige für Bauwerksabdichtung zunächst eine umfassende Bauzustandsanalye durchführen, bevor die geeigneten Sanierungsmaßnahmen gemeinsam mit dem Kunden besprochen werden. Mit innotech schaffen Sie das Problem auf Dauer aus der Welt. Lassen Sie Ihren Keller trockenlegen und profitieren Sie von zufriedenen Mietern.