Die Kellersanierung durch effektive Wärmedämmung ist ein wichtiges Element künftiger Energieeffizienz für ihr Haus. Darum wird eine solche Maßnahme auch von der "KfW" gefördert. Die "Kreditanstalt für Wiederaufbau" ist die weltweit größte nationale Förderbank und steht unter Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums. 1948 gegründet, war sie ursprünglich dazu da, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Die energieeffiziente Sanierung von Wohnraum gehört heute zu den Förderfeldern der Bankengruppe. Die von der KfW gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauten konnten bereits viel bewirken. So konnte allein im Jahr 2011 eine Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes um rund 540.000 Tonnen herbeigeführt werden.
Auch Ihre Kellersanierung mit effizienter Wärmedämmung spart dauerhaft Energie und schont damit nicht nur Ihren Geldbeutel sondern auch die Umwelt. "Ohne energetische Gebäudesanierung gibt es keine Energiewende" stellt die Deutsche Umwelthilfe fest. Mit der Wärmedämmung Ihrer Kellerräume werden Sie Teil der Energiewende und darum ist Ihre Sanierungsmaßnahme förderungswürdig.
"Wir investieren lieber in's Haus als in die Heizkosten", steht als Motto über den Fördermaßnahmen der Bankengruppe. Die KfW stellt fest, dass man wirklich unabhängig von steigenden Energiekosten nur durch Energieeinsparung werden kann, denn: "Die Preise für Strom oder Brennstoffe dagegen werden immer schwanken." Mit einem Umstieg der Heizanlage auf erneuerbare Energien ist es also nicht getan. Eine energieeffiziente Kellersanierung spart auf Dauer - und mit sinkendem Energiebedarf verlieren Kostenexplosionen bei Brennstoffen ihren Schrecken.
Zum einen kann man für energetische Einzelmaßnahmen an Altbauten Kredite bis zu 50.000 Euro zu einem effektiven Jahreszinssatz von nur 0,75 % bekommen. Ob selbstgenutzte Wohnimmobilie oder Vermietobjekt ist dabei unerheblich. Der Bauantrag oder die Bauanzeige der Immobilie muss vor dem 1. 2. 2002 erfolgt sein (Neu: Stichtag gültig ab 1. 8. 2015, bisher wurden nur Maßnahmen an Häusern gefördert deren Bauantrag vor 1995 erfolgte.)
Privatpersonen, die ihren Wohnraum energieeffizient sanieren, können stattdessen jedoch auch bis zu 18.750 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit erhalten, wenn der Bauantrag des Hauses vor 1995 gestellt wurde und mit allen Maßnahmen ein KfW-Effizienzhaus 55-Standard geschaffen wird. Einzelmaßnahmen erhalten bis zu 5.000 Euro Förderung. Die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken gehört zu den förderfähigen Sanierungsmaßnahmen. Diesen Zuschuss aus Bundesmitteln müssen Sie nicht zurückzahlen.
Die Sanierungszuschüsse und zinsgünstigen Kredite der KfW gelten jedoch nicht zur Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben. Umso wichtiger ist es, schon in der Planungsphase Ihrer Kellersanierung mit Fachleuten zusammenzuarbeiten, die sich im Förderdschungel auskennen und mit Ihnen gemeinsam den für Sie finanziell günstigsten Weg erarbeiten.
Ihre Innotech-Sachverständigen für Bauwerksabdichtung helfen vor der Bauausführung Ihrer Kellersanierung natürlich auch bei der Antragstellung für Ihre Fördergelder. So kann eine zügige Bewilligung erfolgen und die Baumaßnahme ohne Zeitverzögerung durchgeführt werden. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und nutzen Sie unsere fachgerechte Beratung!