Wie Sie im Falle eines Wasserschadens am besten reagieren, welche Schritte Sie einleiten und an wen Sie sich im Fall der Fälle wenden können: Hier finden Sie hilfreiche Infos – kompakt zusammengefasst.
Ein einfacher Rohrbruch oder ein Starkregen kann schon ausreichen, um einen massiven Wasserschaden zu verursachen. Grundsätzlich gibt es mehrere Sofortmaßnahmen, die Sie durchführen können. Das Wichtigste ist zunächst, nach Möglichkeit die Wasserzufuhr zu begrenzen – im Falle des Rohrbruchs stellen Sie das Wasser am Haupthahn ab, bei eindringendem Wasser durch Starkregen überprüfen Sie, ob Sie den Weg des Wassers abschneiden können.
Sie sehen das Wasser, aber Sie haben keine Ahnung, woher es kommt? Dann kann ein versteckter Rohrbruch die Ursache sein. Statt selbst lange (und meist vergeblich) zu suchen, sollten Sie möglichst schnell einen Fachmann rufen, der mit den entsprechenden Geräten den Rohrbruch orten kann. Bitten Sie den Fachmann unverzüglich um Hilfe, erkennt auch die Versicherung an, dass Sie so schnell wie möglich die geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, um den Rohrbruch zu finden.
Stellen Sie zunächst das Wasser ab. Gegebenenfalls unterbrechen Sie auch die Stromzufuhr, um weder Ihre Gesundheit noch Ihre Geräte zu gefährden. Bitten Sie Fachkräfte um Hilfe, die den Schaden am Rohr beheben können, und entfernen Sie möglichst rasch alle wertvollen Gegenstände aus der unter Wasser stehenden Zone.
Auch wenn Sie gerade alle Hände voll zu tun haben mit der Schadensbegrenzung: Dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich mit Fotos und Videoaufnahmen. Diese werden Ihnen später in der Auseinandersetzung mit der Versicherung gute Dienste leisten. Ansonsten sollten Sie dafür sorgen, dass das Wasser so schnell wie möglich aus dem Haus verschwindet. Bei kleineren Schäden reichen Lappen und Eimer aus. Größere Wassermengen können Sie nur mit einem Nasssauger aufnehmen oder mit einer Gartenpumpe abpumpen. Werden Sie selbst der Fluten nicht Herr, brauchen Sie Hilfe.
Steht ein Teil Ihres Heims unter Wasser, sollten Sie trotzdem möglichst einen kühlen Kopf bewahren. Sind die Wassermengen zu groß, als dass Sie sie selbst bewältigen können, rufen Sie die Feuerwehr. Diese pumpt das Wasser nach draußen und in einen Kanalzulauf. Stellen Sie fest, dass ein Ölfilm auf dem Wasser schwimmt, müssen Sie auch bei kleineren Mengen die Feuerwehr rufen, da sie in solchen Fällen mit einem Ölabscheider arbeitet und dafür sorgt, dass das Öl nicht in die Umwelt gelangt. Besteht der Wasserschaden in einer Mietwohnung, rufen Sie Ihren Vermieter an, damit er sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzt.
Grundsätzlich ist die Gebäudeversicherung beim Wasserschaden der richtige Ansprechpartner. Jeder Immobilienbesitzer sollte sie daher abschließen. Sie zahlt auf jeden Fall bei einem Wasserrohrbruch, und wenn Sie beim Abschluss auf die richtigen Formulierungen geachtet haben, auch bei Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen. Fehlt diese Klausel in Ihrem Vertrag, muss die Versicherung nicht zahlen – und das kann schmerzhaft teuer werden. Mieter rufen zunächst bei ihrem Vermieter an, wenden sich aber auch an ihre Hausratsversicherung, sobald sie einen Überblick über das Ausmaß des Schadens haben: Diese übernimmt den Schaden an den beweglichen Gütern.
Damit es nach dem Wasserschaden nicht zur Schimmelbildung kommt, müssen Böden, Wände und alles andere, was mit dem Wasser in Berührung gekommen ist, sorgfältig getrocknet werden. Durchwischen, Lüften und Heizen reichen nach dem Wasserschaden zur Trocknung nicht aus. Das Beste ist, einen Fachmann hinzuzuziehen, der die geeigneten Maßnahmen raten kann: In manchen Fällen helfen Gebläse weiter, in anderen ein Kondensationstrockner.
Ist ein Raum mit schwimmend verlegtem Estrich in Mitleidenschaft gezogen worden, bleibt oft nur die komplette Erneuerung: Das Wasser dringt hier durch Ritzen in den Unterboden und läuft in die Dämmung. Wird diese nicht komplett ausgetrocknet, ist sie ein exzellenter Nährboden für Schimmel. Dieser kann sogar in den Wänden aufsteigen und die Immobilie unbewohnbar machen.