Der in der Energiesparverordnung festgelegte Mindestwärmeschutz regelt die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz flächiger Bauteile von Aufenthaltsräumen bei üblicher Nutzung und Beheizung. Dieser Standard soll ein hygienisches Raumklima gewährleisten und die Bausubstanz vor schädlicher Feuchtigkeitseinwirkung durch Tauwasserbildung schützen. Die für den Mindestwert relevante Messzahl ist der Wärmedurchlasswiderstand.